
Gericht stoppt unbegründete Einstufung der AfD
Das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich bezeichnen darf.
Dazu der Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordnete Rainer Galla:
„Der Gerichtsbeschluss ist ein unüberhörbares Signal für den Erhalt des Rechtsstaats und eine klare Absage an die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes. Es wurde höchste Zeit, dass der willkürlichen Stigmatisierung unserer Partei durch eine weisungsgebundene Behörde ein juristischer Riegel vorgeschoben wird. Als Bundestagsabgeordneter und Jurist sehe ich mich darin bestätigt, dass bloße politische Diffamierung vor unabhängigen Richtern auf Dauer keinen Bestand hat. Dieser Erfolg zeigt deutlich, dass die AfD fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und sich nicht durch durchsichtige Manöver der politischen Konkurrenz mundtot machen lässt. Wir werden diesen Rückenwind nutzen, um weiterhin konsequent für die Interessen der Bürger und eine echte demokratische Debattenkultur zu streiten.“
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