Am 18. November 2020 soll im Bundestag neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden!

Diesen interessanten Beitrag haben wir auf der Facebookseite von MdB Gminder am 12. November 2020 gefunden. Bitte lest ihn Euch durch. Es ist erschreckend!

An ALLE!
Ihr regt Euch über die Corona Maßnahmen auf?
Ihr regt Euch über die Maskenpflicht auf?
Diskutiert ständig über Verhältnismäßigkeiten!
Schaut nach Amerika und Trump!
Habt Ihr keine anderen Sorgen?????
Habt Ihr nicht verstanden, was ab nächste Woche den 18.11.20, wenn das neue Infektionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung) verabschiedet wird, passiert???
Unser GG wird faktisch außer Kraft gesetzt.
Frau Merkel will uns verkaufen es wird keine Corona Impfpflicht kommen?
WIR HABEN DIESE DOCH SCHON LÄNGST!
Im IFSG §20 Abs. 6 ist sie schon lange verankert! Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, werden jetzt sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert!!!!!!!!!!!!
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen!
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!!!!
§36 1-3 war früher §5 des IFSG, der unterschied lieg jetzt aber darin, dass dieser Artikel nur für schwerwiegende Krankheiten galt, jetzt gilt er auch für bedrohliche!
Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell „einem erhöhten Infektionsrisiko“ für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. Siehe §28 KRANKHEITSVERDÄCHTIGE!
Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen!
Die Impfdokumentation soll bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis „oder Testergebnis“, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.
Dass Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) wird eingeschränkt!
Den Immunitätsausweis hat jeder von uns, der gesetzlich Krankenversichert ist, schon in der Tasche. Die Telematikinfrastruktur ist, doch schon längt in der Anwendung. Ärzte müssen alles auf die Gesundheitskarte speichern
Hast du keinen Immunitätsausweis kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben.
Die Glocke kann gar nicht laut genug leuten und Ihr regt Euch über Masken auf????????? Die Masken sind nicht unser Problem!!!!