Eurogendfor
Die Europäische Gendarmerietruppe (engl.:European Gendarmerie Force (EGF oder Eurogendfor), franz.: Force de gendarmerie européenne (FGE)) ist eine europäische militärische Polizeitruppe (vgl. Gendarmerie, Militärpolizei, paramilitärische Organisation), die dem Krisenmanagement dienen soll.
Sie wurde 2006 für vollständig einsatzfähig erklärt und hat ihren Hauptsitz im italienischen Vicenza.
Eurogendfor Die Europäische Gendarmerietruppe kann unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO, der OSZE sowie anderer internationaler Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
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Mitgliedsstaaten der EGF
Gegründet wurde die Eurogendfor vonFrankreich, Italien, Spanien, Portugal undden Niederlanden.
Sie dient als Zusammenschluss der französischen Gendarmerie nationale, der italienischen Carabinieri, der spanischen Guardia Civil, der portugiesischen Guarda Nacional Republicana und der niederländischen Koninklijke Marechaussee.
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Seit dem 17. Dezember 2008 ist auch Rumänien, vertreten mit der Jandarmeria
Română, Vollmitglied. Polen war seit dem 8. März 2007 Partner der EGF und ist seit 2011 mit der
Żandarmeria Wojskowa ein vollständiges Mitglied. Weiterhin hat Litauen seit Dezember2009 den Partnerstatus inne.
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Die Türkei hat 2009 den Status eines beobachtenden Landes erhalten.
Außerdem zeigt Aserbaidschan Ambitionen, der EGF beizutreten. Deutschland ist kein Teil der internationalen Militärtruppe, da die Trennung von Polizei und Militär in der Verfassung festgeschrieben ist. Der deutsche Verteidigungsminister Peter
Struck betonte 2004, dass sich die Aufgaben von Polizei und Streitkräften ,deutlich voneinander unterscheiden“.
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Auch andere Länder, die über eine Militärpolizei verfügen, können der Europäischen Gendarmerietruppe beitreten.
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Aufgabenbereich
Die EGF war von Anfang an dazu gedacht, alle möglichen Arten des Krisenmanagements
abzudecken, sei es nun als Teil einer Militäreinheit oder unter dem Kommando von zivilen Kräften.
Auch hat die Truppe die Aufgabe, lokale Polizeieinheiten zu ersetzen oder zu verstärken.
Sie kann in jeder Phase des Krisenmanagements eingesetzt werden:
Während des Beginns einer Krise kann die EGF zusammen mit dem Militär eingreifen und polizeiliche Aufgaben ausführen.
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Während der Stabilisationsphase kann die Europäische Gendarmerietruppe alleine, im
Verbund mit Militär oder mit lokalen Polizeikräften ihre Mission ausführen.
Während der Rückzugsphase schließlich kann die EGF die Übergabe von Kompetenzen an die lokalen Polizeikräfte erleichtern.
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Wie schon für das Krisenmanagement ist die Europäische Gendarmerietruppe auch für alle
möglichen Typen der Polizeiarbeit gedacht. Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung von Sicherheit
und öffentlicher Ordnung; das Beaufsichtigen, Begleiten und Beraten von lokalen Polizeikräften;
das Regeln des Verkehrs, die Überwachung von öffentlichen Plätzen, Grenzkontrollen sowie
generelle Aufklärung. Weiterhin muss die EGF in der Lage sein, kriminalpolizeiliche Aufgaben auszuführen – dazu gehört das Aufdecken von Straftaten, die Verfolgung von
Kriminellen und deren Übergabe an örtliche judikative Instanzen.
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Zum Aufgabenbereich der EGF gehört ferner der Schutz von Menschen und Besitztümern
sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung im Falle einer „öffentlichen Störung“.
Die EGF muss auch in der Lage sein, Polizeioffiziere und Ausbilder gemäß internationalen Standards zu unterrichten.
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CIMIN
CIMIN zu deutsch: Hochrangiges Interministerielles Komitee) und ist der
entscheidungstragende Körper der Europäischen Gendarmerietruppe.
Es ernennt den EGF- Kommandeur sowie Kommandeure der einzelnen Missionen und den
Vorsitzenden des Finanzgremiums. Es entscheidet, ob und in welchem Umfang die EGF
an Missionen teilnimmt und inwiefern andere Staaten an Missionen der Eurogendfor teilhaben können. Weiterhin sorgt das Komitee für die politischmilitärische Koordination unter den Mitgliedern und überwacht die Umsetzung des Vertrags von Velsen.
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Ein Mitgliedsland hat für ein Jahr den Vorsitz über das CIMIN und kann so Grundsätze der Militärtruppe für das kommende Jahr formulieren. Die Vergabe der
CIMIN-Präsidentschaft erfolgt im Rotationsprinzip. Das Komitee beinhaltet auch eine Arbeitsgruppe aus niederen Repräsentanten, die sich alle zwei Monate treffen.
Das CIMIN selbst trifft sich mindestens zweimal im Jahr und darüber hinaus, falls ein Mitgliedsstaat es einberuft. Der erste Zusammentritt des Komitees fand am 21. Januar 2005 in Rom statt. Alle Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden.
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Es setzt sich aus Repräsentanten der jeweiligen Mitgliedsländer zusammen:
Jeweils ein Repräsentant des Außenministeriums, ein Repräsentant des Verteidigungs- oder Innenministeriums und der Oberbefehlshaber bzw. Generaldirektor der teilnehmenden Gendarmerietruppen.
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Bisherige Einsätze:
Bosnien und Herzegowina
Afghanistan
Haiti
Zentralafrikanische Republik
Mali
Ukraine
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Eine rundherum tolle
Sache, oder?
Quelle Eurogendfor: Wikipedia
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Hier die Fundstelle zu den Anhängen des Lissabon Vertrages, die dem
Grunde nach die Grundrechte-Charta der EU hinterrücks in diesem Punkt
aushebelt.
Quelle: EMRK
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Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der
genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls.
Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite.
So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta
betrachtet werden:
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a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung
dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
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a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen
oder jemanden, dem die Freiheitrechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
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c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur
EMRK:
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„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht
vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen
Bestimmungen angewendet werden …“.
Ein Beitrag der Themengruppe von M.B.