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Corona und kein Ende

Guten Morgen. Corona und kein Ende, man kann es nicht mehr hören. Die Verlängerung des „Lockdown“ steht schon fest, es geht nur noch um Details. Andere spekulieren bereits über einen „Dauer-Lockdown“ bis weit ins nächste Jahr mit Sonderregelungen für Weihnachten. Kurze Frage in die Runde: Woher weiß das Virus eigentlich, wann Weihnachten ist? Vielleicht, weil dann – so wollen es Bundes- und Landesregierungen – alle hübsch eingekastelt zu Hause bleiben sollen? Ich kann es auch nicht mehr hören, wenn es von Staatsseite heißt, Weihnachten solle „im kleinen Kreise“ erhalten bleiben – Danke, ich brauche niemanden, der mir vorgibt, wie ich Weihnachten zu feiern habe, merkt Euch das! Die Adventszeit hat gerade erst begonnen, der von staatlicher Seite verordneten bleiernen Zeit halten wir Liebe, Hoffnung, Wärme und nicht zuletzt auch Widerstand entgegen. Lassen wir uns die „schönste Zeit des Jahres“ nicht nehmen. In diesem Sinne! R. Galla, AfD Oder-Spree

„Die Leute wollen die Wahrheit wissen!“ von der Themengruppe der AfD Oder-Spree

Die Leute wollen die Wahrheit wissen

Nach der Abstimmung vom 18.11.2020 in Bundestag und Bundesrat zum neuen Infektionsschutzgesetz sahen die Bürger im Fernsehen ausschnittweise Bilder des Geschehens rund um den Bereich des Reichstagsgebäudes in Berlin und verfolgten, wer aus Zeitgründen konnte, die Debatte zu dem Thema im Plenum des Bundestages. Von den Medien war man wieder schnell damit bei der Hand, die Proteste gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zu verurteilen und den Teilnehmern verantwortungsloses Handeln vorzuwerfen. Wer nicht dabei war, kann es glauben oder nicht, was berichtet wurde.

Umso interessanter war das spürbare Interesse der Bürger auf dem Beeskower Marktplatz am 19.11.2020 vormittags, als der AfD-Kreisverband einen erneuten Informationsstand aufgebaut hatte. Trotz des trüben und etwas feuchten Novemberwetters blieben so einige Interessenten stehen und fragten „Wie war es denn gestern in Berlin wirklich“ ? Sie trauen den Medien nicht mehr; glauben nicht mehr jedem Bericht, da oft nur gezielte Aufnahmen, teilweise sogar in mehrfacher Wiederholung, so gezeigt wurden und werden, dass es der offiziellen Sichtweise gerecht wird.

Da die direkt gewählte AfD-Landtagsabgeordnete von LOS, Frau Kathi Muxel, mit am Infostand war und an der Demonstration am Reichstag stundenweise teilnahm, konnte sie ihre persönlichen Erlebnisse und Eindrücke schildern.

Vom Wasserwerfer der Polizei durchnässt und unterkühlt, sah sie bisher keinen so massiven und robusten Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten. Sie war dabei, als 1 Landtagsabgeordneten-Kollege von Polizisten zu Boden gebracht und getreten wurde, was ein rechtliches Nachspiel haben dürfte.

Nicht nur der Ton der Regierenden wird schärfer. Auch ihre Einstellung gegenüber den Bürgern im Allgemeinen hat sich drastisch verschärft, wie die Maßnahmen zeigen. Bei aller Vorsicht aus Anlass der Corona-Pandemie kann es ein Vorgeschmack sein auf das, was im Lande noch kommen kann.

Ein Artikel der Themengruppe Oder-Spree. Autor E.H.

Aktuelle Stunde im Bundestag am 19. NOV 2020 „Einschleusungsaffäre“

Guten Morgen. Mit der „Einschleusungsaffäre“ haben sie jetzt wieder etwas gefunden, die Schreihälse der Altparteien und der „Qualitäts“ – Medien, womit auf die AfD eingedroschen werden kann. Sicher, die Aktionen an und für sich und dann noch das Einstellen gefertigter Videos ins Netz waren schlicht und einfach idiotisch – anders kann man das nicht bezeichnen. Ich weiß nicht und kann es mir nicht vorstellen, was das bewirken sollte – der AfD wurde auf jeden Fall ein Bärendienst erwiesen. Auf der anderen Seite ist es nur lächerlich, wenn von der „hässlichen Fratze der Antidemokraten“ (Schneider, SPD) oder „Angriff auf die Herzkammer der Demokratie“ (Roth, GRÜNE) die Rede ist, jedenfalls im Vergleich zu den vielen tatsächlichen und gefährlichen Angriffen, begangen durch aufgehetzte und selbsternannte „Anti-Faschisten“, denen AfD-Politiker seit Jahren ausgesetzt sind. Zum Brandanschlag auf das Fahrzeug von Tino CHRUPALLA beispielsweise fielen die Reaktionen deutlich zurückhaltender aus – und wenn, dann war manches Mal noch ein süffisanter Unterton herauszulesen, oder gar, dass die AfD diesen Anschlag „instrumentalisiere“ – was für ein Blödsinn. Wer sagte noch: „Es sind nicht die Maßstäbe, die mich stören – es sind die doppelten Maßstäbe.“ In diesem Sinne!, R.G. Vorstand Oder-Spree

Genug ist genug, jeden Tag! Ein Beitrag aus unserer Themengruppe Oder-Spree von E.H.

Genug ist genug, jeden Tag !
Nein, man ist kein „Corona-Leugner“, wenn man es langsam „satt“ hat:
Die tagtägliche Hitparade der neuesten Corona-Zahlen via Rundfunk, Fernsehen und
der Zeitungen nervt ! Die Mit-Menschen wollen gut und sachlich informiert sein und
dann ihren Beitrag eigenverantwortlich leisten, damit die Pandemie so gut wie
möglich für alle im Lande überstanden wird.
Jeder, der es will, kann sich mindestens halb- bzw. ganzstündlich über Nachrichten
im Radio oder ganzzeitlich im „Netz“ oder Videotext informieren.
Was aber soll es jeden Tag, von Montag bis Freitag jedenfalls, was das RBB-
Fernsehen macht ?
Nehmen wir, als Beispiel herausgegriffen, den 12. Nov. 2020:
Pünktlich um 19.30 Uhr startete wie üblich „Brandenburg aktuell“. Ab Minute 03:26
bis 06:08 die Corona-Zahlen als Zusammenfassung für das Land Brandenburg. Die
Grafik zeigte die Kurve nach oben mit neuestem „Höchststand“. Der Chef des
Robert-Koch-Institutes, Prof. Wiehler kam kurz zu Wort, auch der
Bundesgesundheitsminister Spahn wurde zitiert. Einige Bürger im Straßeninterview
gaben ihre Meinung ab, die erkennen ließen, dass die Bürger weit überwiegend
Eigenverantwortung zeigen – zumindest in Brandenburg.
Dann: Inhaltlicher Schwenk zur AfD im Landtag.
4 Anträge der AfD-Fraktion wegen „Corona“ wurden erwähnt und schon beginnt eine
üble Hetze gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden, Herrn Hans Christoph Berndt, in
dem man diesen völlig undifferenziert in Zusammenhang mit “Querdenkern“ als
„Extremisten“ und „Reichsbürger“ bringt.
Die Frage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Berndt im Plenum „Nennen Sie das
Demokratie“ ?, wird sofort zur parteipolitischen Attacke von Erik Stohn, SPD, genutzt,
um der AfD „Spaltungsabsichten“ zu unterstellen.
Der Mann hat offenbar, wie seine Partei insgesamt, nichts verstanden.
Um nachzulegen, wird der „RBB-Rechtsextremismusexperte“, Herr Olaf
Sundermann, kein Unbekannter im Öffentlich-Rechtlichen, im Studio interviewt. –
Frage nebenbei an Sie liebe Leser: Kennen Sie einen angestellten
„Linksextremismusexperten“ beim RBB, NDR oder so ? Das wäre doch auch mal
was !
Erwartungsgemäß haut auch er verbal auf die AfD ein und spricht von „drastischen
wirtschaftlichen Folgen“, welche die AfD sich als Partei erhoffe. – Um den Mann zu
beruhigen: Die drastischen Folgen werden kommen bzw. sind für einzelne
Unternehmer und Angestellte in Brandenburg längst da. Da nützt auch die
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes „auf ewig“ nicht.
Weiter zum Thema Corona in der Sendung: „Leben in Sammelunterkünften für
Flüchtlinge“ etwa in Minute 12:17 nach 19.30 Uhr:

Der Leiter einer solchen Einrichtung konnte sagen, dass „bisher kein einziger
Corona-Fall, nur 1 Verdacht in der Einrichtung, der negativ ausging, vorhanden war.
Was eigentlich nur gut ist, passte aber wohl nicht so recht ins politische Bild, denn
die Unterbringung „dezentral“, also in Wohnungen, ist ja mehr das Anliegen von „Rot“
und „Grün“ im Lande und wird dann immer wieder gefordert.
Die Moderatorin wies noch auf „RBB spezial“, gleich nach der Tagesschau, hin.
Wann soll dieser Aktionismus eigentlich auf ein erträgliches Maß zurück gehen ?
Sie machen die Leute „wild“ und ängstlich, Sachlichkeit und Aufklärung bleiben auf
der Strecke. Wer glaubt, „viel hilft viel“. der irrt ! Einige Bürger in Zufallsgesprächen
auf Märkten und Straßen äußern sich schon so:
„Ich mache gar nicht mehr an“ ! Verständlich oder nicht ?

Aus dem Landtag: AfD fordert Sondersitzung am 18. November ein! Grundrechte und Freiheit schützen!

Landtag Brandenburg Drucksache 7/2387 7. Wahlperiode
Eingegangen: 16.11.2020 / Ausgegeben: 16.11.2020
Antrag der AfD-Fraktion
Grundrechte und Freiheit schützen: Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch das Bundesland Brandenburg
Am Mittwoch, dem 18. November 2020, soll im Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen werden. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, dessen Sitzung ebenso für Mittwoch, den 18. November 2020, vorgesehen ist.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen.

Begründung:

1. Fehlende Beteiligung des Brandenburger Landtages Die anstehende Entscheidung im Bundesrat über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat massive Auswirkungen auf das Leben der Brandenburger.

Der Landtag wurde weder über den Gesetzentwurf noch über das beabsichtigte Abstimmungsverhalten der Brandenburger Landesregierung im Bundesrat in Kenntnis gesetzt. Der Landtag hatte keine Möglichkeit, sich zu diesem Gesetz zu äußern.

Diese Vorgangsweise ist mit der parlamentarischen Demokratie unvereinbar. Sämtliche Entscheidungen zur Einschränkung der Grundrechte sind nach Auffassung der AfD-Fraktion ausschließlich vom Parlament zu treffen. Dazu sind die Abgeordneten des Landtages durch Wahlen vom Volk legitimiert. Auch in einer Krise bleibt das Volk der Souverän, vertreten durch das Parlament, nicht aber durch die Regierung.

2. Unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte Zum Schutz der Gesundheit seiner Bürger darf der Staat keine willkürlichen Grundrechtseingriffe vornehmen. Gerichte haben in den vergangenen Wochen in verschiedenen Bundesländern, auch in Brandenburg, spezifische Grundrechtsbeschränkungen, etwa der Versammlungsfreiheit, für unverhältnismäßig erklärt und aufgehoben.

Landtag Brandenburg Drucksache 7/2387
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Auch in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte nachweisbar geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hierfür bedarf es einer umfassenden und kritischen Abwägung im Parlament.

Die im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen drastischen Eingriffe sind derzeit in keiner Weise gerechtfertigt. Die von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie hat in Deutschland zu keiner Übersterblichkeit geführt; die Fallsterblichkeit der COVID-19-Erkrankung liegt unter 0,1 Prozent. In Deutschland und in Brandenburg waren das Gesundheitssystem und die öffentliche Ordnung durch diese Pandemie zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.

Erkennbar zielt die Novellierung des IfSG darauf ab, rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen nachträglich zu legitimieren.

3. Eigenverantwortung statt Verbote Das in Artikel 2 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründet keinen vormundschaftlichen Staat und rechtfertigt keinen unverhältnismäßigen staatlichen Zwang.

Jeder Bürger ist für seine Gesundheit und sein Leben selbst verantwortlich – hierfür hat der Staat optimale Bedingungen zu schaffen.

Wie im Positionspapier von Bundesärztekammer und Ärzteverbänden vom 28.10.2020 dargelegt, sollte der Staat vorrangig auf Gebote und nur in begründeten Ausnahmefällen auf Verbote setzen.

Aus dem Landtag: Flächendeckende Geburtshilfe sicherstellen! Forderung der AfD-Brandenburg!

Volker Nothing, migrationspolitischer Sprecher und Arbeitskreisleiter
Birgit Bessin, sozialpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende
Kathleen Muxel, verbraucherschutzpolitische Sprecherin
Sabine Barthel, gesundheitspolitische Sprecherin

Antrag
der AfD-Fraktion

Flächendeckende Geburtshilfe sicherstellen – durch Entlastung (freiberuflicher) Hebammen Jobattraktivität erhöhen und Zukunft des Berufsstands sichern

Der Landtag stellt fest:

• Der Deutsche Hebammenverband kritisierte, Frauen und Neugeborene seien im Kreissaal immer öfter unzureichend versorgt. In Deutschland versorgten Hebammen in den Kliniken dauerhaft mehr als doppelt so viele Gebärende wie in anderen europäischen Ländern. Die Schließung von immer mehr Kreißsälen deutschlandweit führt im Zusammenhang mit Personalnot dazu, dass Frauen sehr weite Wege hin zu großen Spezialabteilungen zurücklegen müssen, wo über das Fallpauschalen-System (DRG) der Fehlanreiz unnötiger Interventionen und Pathologisierungen aus ökonomischen Gründen besteht. Ambulante Versorgungslücken führen dazu, dass ambulante Leistungen, auch vor- und nachgeburtlich, unnötig in stationären Einrichtungen durchgeführt werden müssen und dort die ohnehin zu knappen Ressourcen binden. Gemäß dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gilt die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe als gefährdet, wenn die Pkw-Fahrzeiten zur Klinik länger als 40 Minuten dauern.

• Die extrem teuren Haftpflichtversicherungsprämien für freiberufliche Hebammen in Deutschland, mit Prämien von 9.098 € jährlich, sind viel zu hoch. Hier muss eine finanzielle Entlastung zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes und damit dem Erhalt des Berufsstandes erfolgen.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird dazu aufgefordert…

• … durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen und Geburtshäuser für jede Schwangere die Erreichbarkeit einer geburtshilflichen Abteilung innerhalb von 40 Minuten sicherzustellen.

• … die legislativen und exekutiven Grundlagen für die Gewährleistung von Eins-zu-Eins-Betreuungen von Gebärenden durch Hebammen zu schaffen, d.h. sicherzustellen, dass jede Gebärende durch eine Hebamme betreut werden kann.

• … sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in geburtshilflichen Abteilungen eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber besteht.

• … sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass bei der Arbeit freiberuflich tätiger Hebammen außerhalb geburtshilflicher Abteilungen eine staatliche Quersubventionierung der Haftpflichtversicherungskosten mindestens in der Höhe von 1.500 € besteht.

• … dem Landtag bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 einen Maßnahmenkatalog zur finanziellen Entlastung nicht nur der freiberuflichen, sondern auch der festangestellten Hebammen vorzulegen. Hierin sollen insbesondere auch Möglichkeiten zur Erhöhung der Leistungsentgelte enthalten sein.

Begründung:

Paare, die sich für Kinder entscheiden, haben Anspruch auf die bestmögliche Unterstützung von Anfang an. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene in Deutschland und Brandenburg, wenn die Aufrechterhaltung der Rentensysteme und eine bessere Integration von Zuwanderern gelingen soll. Davon kann bisher keine Rede sein. So bedingt zum Beispiel die gleichzeitige Betreuung mehrerer Gebärender durch eine Hebamme und die damit verbundene Überlastung, in Deutschland häufig unnötige Interventionen und eine hohe Kaiserschnittrate. Allein schon das ist nicht hinnehmbar. Eine ausreichende Anzahl von Hebammen in der Geburtshilfe ist dringend erforderlich; das Ziel ist eine Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt. Die Verbesserung der Situation darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Die stark steigenden Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen drängen diese aus ihrer Tätigkeit, statt – wie es wünschenswert wäre – Hebammen dazu zu motivieren, ihren Beruf auszuüben. Viele Hebammen geben die Geburtshilfe auf und wenden sich stattdessen ausschließlich der Schwangerschaftsbetreuung und der

Nachsorge zu. Dem muss entgegengewirkt werden. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken (Drucksache 18/11951) betrug die Steigerungsrate der Haftpflichtversicherungsprämien seit dem Jahr 2007 für freiberufliche Hebammen 331%. Diesen Berechnungen lagen allerding die zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage aktuellsten Vergleichsdaten aus dem Jahre 2016 zugrunde, als die Prämie noch bei 6.843 € lag. Seit dem 01.07.2020 liegt die Prämie nach verschiedenen Quellen allerdings sogar bei 9.098 €. Dies entspricht einer Steigerungsrate von 33% gegenüber dem Jahr 2016 – also in nur vier Jahren – und einer Steigerungsrate von 473% gegenüber dem Jahr 2017. Normalerweise soll der vor wenigen Jahren eingeführte Sicherstellungszuschlag diese Lasten für die Hebammen ausgleichen bzw. abfedern. Aus der Kleinen Anfrage der Linken geht jedoch auch hervor, dass dieses Ziel weit verfehlt wird: Im Jahr 2016 betrugen die Auszahlungen hier nur durchschnittlich 54,5% der Höhe der Haftpflichtprämie, also knapp über die Hälfte, was angesichts der enormen absoluten Höhe der Prämien ein deutlich zu geringer Wert ist. Unter dem Strich werden selbst bei nachgewiesenen geburtshilflichen Leistungen zumeist 2.000 bis 3.000 € nicht vom Sicherstellungszuschlag abgedeckt. Derartig hohe und nicht optionale Versicherungskosten sind insbesondere für einen sowieso nicht hochbezahlten Berufsstand vollkommen inakzeptabel. Bei Geburtsvorgängen können natürlicherweise immer Komplikationen auftreten. Dies ist als ein gesamtgesellschaftliches Risiko anzusehen und ist daher nicht fast ausschließlich von der Berufsgruppe zu tragen, die sich auf dem Feld der Geburtshilfe engagiert. Eine staatliche Quersubventionierung von mindestens 1.500 € erscheint hier angemessen, um die Versicherungskosten für diesen Berufsstand auf ein erträgliches Maß zu senken und die Attraktivität des Berufs so zu erhöhen.

Freiberufliche Hebammen, die als Beleghebammen in der Geburtshilfeabteilung einer Klinik regelmäßig tätig sind, sollten für ihre Tätigkeit durch den Auftraggeber versichert sein, um sie finanziell zu entlasten. Dadurch kann erreicht werden, dass freiberuflich tätige Hebammen, die die Geburtshilfe aufgegeben haben, zumindest in einer Klinik wieder geburtshilflich tätig werden wollen. Außerdem sollte zur effektiven finanziellen Entlastung eine staatliche Quersubventionierung für Haftpflichtversicherungsprämien für Arbeiten außerhalb von Geburtskliniken bestehen.

Da der Berufsstand der Hebammen ein wichtiger Teil der für die Zukunft unserer Gesellschaft unabdingbaren Willkommenskultur für Kinder ist, dürfen jedoch auch die festangestellten Hebammen nicht außen vor gelassen werden. Die angestrebten Verbesserungen bei der Haftpflichtversicherung dürfen, zur Gewährleistung einer angemessenen geburtshilfetechnischen Versorgung der Bevölkerung, sowieso nur ein Bestandteil von vielen sein. Eine Aufforderung an die Landesregierung zur Ausarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs auf diesem Politikfeld erscheint hierfür zweckmäßig. Der Zeitraum bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 ist hierfür der Landesregierung zumutbar.

Dr. Hans-Christoph Berndt
für die AfD-Fraktion

Am 18. November 2020 soll im Bundestag neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden!

Diesen interessanten Beitrag haben wir auf der Facebookseite von MdB Gminder am 12. November 2020 gefunden. Bitte lest ihn Euch durch. Es ist erschreckend!

An ALLE!
Ihr regt Euch über die Corona Maßnahmen auf?
Ihr regt Euch über die Maskenpflicht auf?
Diskutiert ständig über Verhältnismäßigkeiten!
Schaut nach Amerika und Trump!
Habt Ihr keine anderen Sorgen?????
Habt Ihr nicht verstanden, was ab nächste Woche den 18.11.20, wenn das neue Infektionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung) verabschiedet wird, passiert???
Unser GG wird faktisch außer Kraft gesetzt.
Frau Merkel will uns verkaufen es wird keine Corona Impfpflicht kommen?
WIR HABEN DIESE DOCH SCHON LÄNGST!
Im IFSG §20 Abs. 6 ist sie schon lange verankert! Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, werden jetzt sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert!!!!!!!!!!!!
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen!
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!!!!
§36 1-3 war früher §5 des IFSG, der unterschied lieg jetzt aber darin, dass dieser Artikel nur für schwerwiegende Krankheiten galt, jetzt gilt er auch für bedrohliche!
Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell „einem erhöhten Infektionsrisiko“ für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. Siehe §28 KRANKHEITSVERDÄCHTIGE!
Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen!
Die Impfdokumentation soll bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis „oder Testergebnis“, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.
Dass Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) wird eingeschränkt!
Den Immunitätsausweis hat jeder von uns, der gesetzlich Krankenversichert ist, schon in der Tasche. Die Telematikinfrastruktur ist, doch schon längt in der Anwendung. Ärzte müssen alles auf die Gesundheitskarte speichern
Hast du keinen Immunitätsausweis kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben.
Die Glocke kann gar nicht laut genug leuten und Ihr regt Euch über Masken auf????????? Die Masken sind nicht unser Problem!!!!

AfD Fraktion-Brandenburg reicht Klage gegen Beschränkungen wegen Corona-Virus ein

AfD-Fraktion reicht Klage gegen Beschränkungen wegen Corona-Virus ein
Die 23 Abgeordneten der Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg wollen mit einer Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht die Corona-Verordnung der Landesregierung zu Fall bringen. Sie sei „verfassungswidrig“, hieß es zur Begründung.
Potsdam
Die AfD-Fraktion im Landtag will die Corona-Beschränkungen in Brandenburg zu Fall bringen. Dazu reichte die Fraktion eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht ein. Die Eindämmungsverordnung der Landesregierung sei verfassungswidrig, sagte am Dienstag Fraktionschef Christoph Berndt vor Journalisten. Die Beschränkungen richteten Schaden an, seien unverantwortlich und nicht angemessen, betonte er.
Die Klage wurde von allen 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion unterschrieben. Die Abgeordnete Lena Duggen sagte, Ziel sei es, dass die Verordnung für nichtig erklärt wird. „Die Einschränkungen kommen Berufsverboten gleich und verletzen den Gleichheitsgrundsatz.“ Es sei unverständlich, dass Frisörläden weiter öffnen dürften und Kosmetikstudios nicht.

Ulrich von Hutten (1488-1523):

„Einst schrieb ich alles in Latein;
Nicht jedem konnt‘s verständlich sein.
Nun ruf ich Dich, mein Vaterland,
In deutscher Sprache wohlbekannt.
Laßt mich doch nicht alleine sprechen!
Jetzt ist es Zeit, um loszubrechen,
Gemeinsam für die Freiheit streben!
Was war das bisher für ein Leben,
kein Mensch durft‘ mehr die Wahrheit sagen!
Steh auf, mein Volk! Nicht lange zagen,
Die Lügenherrschaft zu vertreiben!
Nur Wahrheit soll fortan noch bleiben.
Gott Schenk‘ dem Heil, der zu mir steht,
Damit sein Eifer nicht vergeht!
Manch Edler- hoff‘ich -hat den Mut,
Manch Graf, manch Bauersmann, so gut.
Manch Bürger, der in seiner Stadt
der Lebenslage übersatt-
Auf dass ich nicht alleine streite,
Wohlan, Gott ist auf uns‘rer Seite!
Kein Deutscher bleibe still daheim!
Ich hab‘s gewagt-das sei sein Reim.“