Aus dem Landtag: AfD fordert Sondersitzung am 18. November ein! Grundrechte und Freiheit schützen!

Landtag Brandenburg Drucksache 7/2387 7. Wahlperiode
Eingegangen: 16.11.2020 / Ausgegeben: 16.11.2020
Antrag der AfD-Fraktion
Grundrechte und Freiheit schützen: Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch das Bundesland Brandenburg
Am Mittwoch, dem 18. November 2020, soll im Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen werden. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, dessen Sitzung ebenso für Mittwoch, den 18. November 2020, vorgesehen ist.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen.

Begründung:

1. Fehlende Beteiligung des Brandenburger Landtages Die anstehende Entscheidung im Bundesrat über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat massive Auswirkungen auf das Leben der Brandenburger.

Der Landtag wurde weder über den Gesetzentwurf noch über das beabsichtigte Abstimmungsverhalten der Brandenburger Landesregierung im Bundesrat in Kenntnis gesetzt. Der Landtag hatte keine Möglichkeit, sich zu diesem Gesetz zu äußern.

Diese Vorgangsweise ist mit der parlamentarischen Demokratie unvereinbar. Sämtliche Entscheidungen zur Einschränkung der Grundrechte sind nach Auffassung der AfD-Fraktion ausschließlich vom Parlament zu treffen. Dazu sind die Abgeordneten des Landtages durch Wahlen vom Volk legitimiert. Auch in einer Krise bleibt das Volk der Souverän, vertreten durch das Parlament, nicht aber durch die Regierung.

2. Unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte Zum Schutz der Gesundheit seiner Bürger darf der Staat keine willkürlichen Grundrechtseingriffe vornehmen. Gerichte haben in den vergangenen Wochen in verschiedenen Bundesländern, auch in Brandenburg, spezifische Grundrechtsbeschränkungen, etwa der Versammlungsfreiheit, für unverhältnismäßig erklärt und aufgehoben.

Landtag Brandenburg Drucksache 7/2387
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Auch in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte nachweisbar geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hierfür bedarf es einer umfassenden und kritischen Abwägung im Parlament.

Die im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen drastischen Eingriffe sind derzeit in keiner Weise gerechtfertigt. Die von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie hat in Deutschland zu keiner Übersterblichkeit geführt; die Fallsterblichkeit der COVID-19-Erkrankung liegt unter 0,1 Prozent. In Deutschland und in Brandenburg waren das Gesundheitssystem und die öffentliche Ordnung durch diese Pandemie zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.

Erkennbar zielt die Novellierung des IfSG darauf ab, rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen nachträglich zu legitimieren.

3. Eigenverantwortung statt Verbote Das in Artikel 2 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründet keinen vormundschaftlichen Staat und rechtfertigt keinen unverhältnismäßigen staatlichen Zwang.

Jeder Bürger ist für seine Gesundheit und sein Leben selbst verantwortlich – hierfür hat der Staat optimale Bedingungen zu schaffen.

Wie im Positionspapier von Bundesärztekammer und Ärzteverbänden vom 28.10.2020 dargelegt, sollte der Staat vorrangig auf Gebote und nur in begründeten Ausnahmefällen auf Verbote setzen.

Aus dem Landtag: Flächendeckende Geburtshilfe sicherstellen! Forderung der AfD-Brandenburg!

Volker Nothing, migrationspolitischer Sprecher und Arbeitskreisleiter
Birgit Bessin, sozialpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende
Kathleen Muxel, verbraucherschutzpolitische Sprecherin
Sabine Barthel, gesundheitspolitische Sprecherin

Antrag
der AfD-Fraktion

Flächendeckende Geburtshilfe sicherstellen – durch Entlastung (freiberuflicher) Hebammen Jobattraktivität erhöhen und Zukunft des Berufsstands sichern

Der Landtag stellt fest:

• Der Deutsche Hebammenverband kritisierte, Frauen und Neugeborene seien im Kreissaal immer öfter unzureichend versorgt. In Deutschland versorgten Hebammen in den Kliniken dauerhaft mehr als doppelt so viele Gebärende wie in anderen europäischen Ländern. Die Schließung von immer mehr Kreißsälen deutschlandweit führt im Zusammenhang mit Personalnot dazu, dass Frauen sehr weite Wege hin zu großen Spezialabteilungen zurücklegen müssen, wo über das Fallpauschalen-System (DRG) der Fehlanreiz unnötiger Interventionen und Pathologisierungen aus ökonomischen Gründen besteht. Ambulante Versorgungslücken führen dazu, dass ambulante Leistungen, auch vor- und nachgeburtlich, unnötig in stationären Einrichtungen durchgeführt werden müssen und dort die ohnehin zu knappen Ressourcen binden. Gemäß dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gilt die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe als gefährdet, wenn die Pkw-Fahrzeiten zur Klinik länger als 40 Minuten dauern.

• Die extrem teuren Haftpflichtversicherungsprämien für freiberufliche Hebammen in Deutschland, mit Prämien von 9.098 € jährlich, sind viel zu hoch. Hier muss eine finanzielle Entlastung zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes und damit dem Erhalt des Berufsstandes erfolgen.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird dazu aufgefordert…

• … durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen und Geburtshäuser für jede Schwangere die Erreichbarkeit einer geburtshilflichen Abteilung innerhalb von 40 Minuten sicherzustellen.

• … die legislativen und exekutiven Grundlagen für die Gewährleistung von Eins-zu-Eins-Betreuungen von Gebärenden durch Hebammen zu schaffen, d.h. sicherzustellen, dass jede Gebärende durch eine Hebamme betreut werden kann.

• … sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in geburtshilflichen Abteilungen eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber besteht.

• … sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass bei der Arbeit freiberuflich tätiger Hebammen außerhalb geburtshilflicher Abteilungen eine staatliche Quersubventionierung der Haftpflichtversicherungskosten mindestens in der Höhe von 1.500 € besteht.

• … dem Landtag bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 einen Maßnahmenkatalog zur finanziellen Entlastung nicht nur der freiberuflichen, sondern auch der festangestellten Hebammen vorzulegen. Hierin sollen insbesondere auch Möglichkeiten zur Erhöhung der Leistungsentgelte enthalten sein.

Begründung:

Paare, die sich für Kinder entscheiden, haben Anspruch auf die bestmögliche Unterstützung von Anfang an. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene in Deutschland und Brandenburg, wenn die Aufrechterhaltung der Rentensysteme und eine bessere Integration von Zuwanderern gelingen soll. Davon kann bisher keine Rede sein. So bedingt zum Beispiel die gleichzeitige Betreuung mehrerer Gebärender durch eine Hebamme und die damit verbundene Überlastung, in Deutschland häufig unnötige Interventionen und eine hohe Kaiserschnittrate. Allein schon das ist nicht hinnehmbar. Eine ausreichende Anzahl von Hebammen in der Geburtshilfe ist dringend erforderlich; das Ziel ist eine Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt. Die Verbesserung der Situation darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Die stark steigenden Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen drängen diese aus ihrer Tätigkeit, statt – wie es wünschenswert wäre – Hebammen dazu zu motivieren, ihren Beruf auszuüben. Viele Hebammen geben die Geburtshilfe auf und wenden sich stattdessen ausschließlich der Schwangerschaftsbetreuung und der

Nachsorge zu. Dem muss entgegengewirkt werden. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken (Drucksache 18/11951) betrug die Steigerungsrate der Haftpflichtversicherungsprämien seit dem Jahr 2007 für freiberufliche Hebammen 331%. Diesen Berechnungen lagen allerding die zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage aktuellsten Vergleichsdaten aus dem Jahre 2016 zugrunde, als die Prämie noch bei 6.843 € lag. Seit dem 01.07.2020 liegt die Prämie nach verschiedenen Quellen allerdings sogar bei 9.098 €. Dies entspricht einer Steigerungsrate von 33% gegenüber dem Jahr 2016 – also in nur vier Jahren – und einer Steigerungsrate von 473% gegenüber dem Jahr 2017. Normalerweise soll der vor wenigen Jahren eingeführte Sicherstellungszuschlag diese Lasten für die Hebammen ausgleichen bzw. abfedern. Aus der Kleinen Anfrage der Linken geht jedoch auch hervor, dass dieses Ziel weit verfehlt wird: Im Jahr 2016 betrugen die Auszahlungen hier nur durchschnittlich 54,5% der Höhe der Haftpflichtprämie, also knapp über die Hälfte, was angesichts der enormen absoluten Höhe der Prämien ein deutlich zu geringer Wert ist. Unter dem Strich werden selbst bei nachgewiesenen geburtshilflichen Leistungen zumeist 2.000 bis 3.000 € nicht vom Sicherstellungszuschlag abgedeckt. Derartig hohe und nicht optionale Versicherungskosten sind insbesondere für einen sowieso nicht hochbezahlten Berufsstand vollkommen inakzeptabel. Bei Geburtsvorgängen können natürlicherweise immer Komplikationen auftreten. Dies ist als ein gesamtgesellschaftliches Risiko anzusehen und ist daher nicht fast ausschließlich von der Berufsgruppe zu tragen, die sich auf dem Feld der Geburtshilfe engagiert. Eine staatliche Quersubventionierung von mindestens 1.500 € erscheint hier angemessen, um die Versicherungskosten für diesen Berufsstand auf ein erträgliches Maß zu senken und die Attraktivität des Berufs so zu erhöhen.

Freiberufliche Hebammen, die als Beleghebammen in der Geburtshilfeabteilung einer Klinik regelmäßig tätig sind, sollten für ihre Tätigkeit durch den Auftraggeber versichert sein, um sie finanziell zu entlasten. Dadurch kann erreicht werden, dass freiberuflich tätige Hebammen, die die Geburtshilfe aufgegeben haben, zumindest in einer Klinik wieder geburtshilflich tätig werden wollen. Außerdem sollte zur effektiven finanziellen Entlastung eine staatliche Quersubventionierung für Haftpflichtversicherungsprämien für Arbeiten außerhalb von Geburtskliniken bestehen.

Da der Berufsstand der Hebammen ein wichtiger Teil der für die Zukunft unserer Gesellschaft unabdingbaren Willkommenskultur für Kinder ist, dürfen jedoch auch die festangestellten Hebammen nicht außen vor gelassen werden. Die angestrebten Verbesserungen bei der Haftpflichtversicherung dürfen, zur Gewährleistung einer angemessenen geburtshilfetechnischen Versorgung der Bevölkerung, sowieso nur ein Bestandteil von vielen sein. Eine Aufforderung an die Landesregierung zur Ausarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs auf diesem Politikfeld erscheint hierfür zweckmäßig. Der Zeitraum bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 ist hierfür der Landesregierung zumutbar.

Dr. Hans-Christoph Berndt
für die AfD-Fraktion

Am 18. November 2020 soll im Bundestag neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden!

Diesen interessanten Beitrag haben wir auf der Facebookseite von MdB Gminder am 12. November 2020 gefunden. Bitte lest ihn Euch durch. Es ist erschreckend!

An ALLE!
Ihr regt Euch über die Corona Maßnahmen auf?
Ihr regt Euch über die Maskenpflicht auf?
Diskutiert ständig über Verhältnismäßigkeiten!
Schaut nach Amerika und Trump!
Habt Ihr keine anderen Sorgen?????
Habt Ihr nicht verstanden, was ab nächste Woche den 18.11.20, wenn das neue Infektionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung) verabschiedet wird, passiert???
Unser GG wird faktisch außer Kraft gesetzt.
Frau Merkel will uns verkaufen es wird keine Corona Impfpflicht kommen?
WIR HABEN DIESE DOCH SCHON LÄNGST!
Im IFSG §20 Abs. 6 ist sie schon lange verankert! Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, werden jetzt sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert!!!!!!!!!!!!
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen!
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!!!!
§36 1-3 war früher §5 des IFSG, der unterschied lieg jetzt aber darin, dass dieser Artikel nur für schwerwiegende Krankheiten galt, jetzt gilt er auch für bedrohliche!
Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell „einem erhöhten Infektionsrisiko“ für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. Siehe §28 KRANKHEITSVERDÄCHTIGE!
Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen!
Die Impfdokumentation soll bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis „oder Testergebnis“, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.
Dass Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) wird eingeschränkt!
Den Immunitätsausweis hat jeder von uns, der gesetzlich Krankenversichert ist, schon in der Tasche. Die Telematikinfrastruktur ist, doch schon längt in der Anwendung. Ärzte müssen alles auf die Gesundheitskarte speichern
Hast du keinen Immunitätsausweis kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben.
Die Glocke kann gar nicht laut genug leuten und Ihr regt Euch über Masken auf????????? Die Masken sind nicht unser Problem!!!!

AfD Fraktion-Brandenburg reicht Klage gegen Beschränkungen wegen Corona-Virus ein

AfD-Fraktion reicht Klage gegen Beschränkungen wegen Corona-Virus ein
Die 23 Abgeordneten der Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg wollen mit einer Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht die Corona-Verordnung der Landesregierung zu Fall bringen. Sie sei „verfassungswidrig“, hieß es zur Begründung.
Potsdam
Die AfD-Fraktion im Landtag will die Corona-Beschränkungen in Brandenburg zu Fall bringen. Dazu reichte die Fraktion eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht ein. Die Eindämmungsverordnung der Landesregierung sei verfassungswidrig, sagte am Dienstag Fraktionschef Christoph Berndt vor Journalisten. Die Beschränkungen richteten Schaden an, seien unverantwortlich und nicht angemessen, betonte er.
Die Klage wurde von allen 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion unterschrieben. Die Abgeordnete Lena Duggen sagte, Ziel sei es, dass die Verordnung für nichtig erklärt wird. „Die Einschränkungen kommen Berufsverboten gleich und verletzen den Gleichheitsgrundsatz.“ Es sei unverständlich, dass Frisörläden weiter öffnen dürften und Kosmetikstudios nicht.

Ulrich von Hutten (1488-1523):

„Einst schrieb ich alles in Latein;
Nicht jedem konnt‘s verständlich sein.
Nun ruf ich Dich, mein Vaterland,
In deutscher Sprache wohlbekannt.
Laßt mich doch nicht alleine sprechen!
Jetzt ist es Zeit, um loszubrechen,
Gemeinsam für die Freiheit streben!
Was war das bisher für ein Leben,
kein Mensch durft‘ mehr die Wahrheit sagen!
Steh auf, mein Volk! Nicht lange zagen,
Die Lügenherrschaft zu vertreiben!
Nur Wahrheit soll fortan noch bleiben.
Gott Schenk‘ dem Heil, der zu mir steht,
Damit sein Eifer nicht vergeht!
Manch Edler- hoff‘ich -hat den Mut,
Manch Graf, manch Bauersmann, so gut.
Manch Bürger, der in seiner Stadt
der Lebenslage übersatt-
Auf dass ich nicht alleine streite,
Wohlan, Gott ist auf uns‘rer Seite!
Kein Deutscher bleibe still daheim!
Ich hab‘s gewagt-das sei sein Reim.“

Mein Aufreger am Vormittag: aus der MOZ von heute: Die neuen Tesla-Wälder

Mein Aufreger am Vormittag:
aus der MOZ von heute:

Die neuen Tesla-Wälder

Für jeden Axthieb, den der US-amerikanische Elektroautobauer Tesla in Auftrag gibt, muss ein neuer Baum gepflanzt werden. So will es das Brandenburger Waldgesetz. Auf rund zwei Hektar Ackerbrache bei Bad Saarow (Oder-Spree) entsteht nun eine der Ersatzpflanzungen für die 143 Hektar Wald, die Tesla bei Grünheide nieder legen will. Kiefern und Traubeneichen wachsen dort jetzt unter Aufsicht und ohne Technik-Schnickschnack, ganz natürlich.

Das finde ich als forstpolitische Sprecherin der AfD-Brandenburg wieder richtig „gut“. 143 Hektar zusammenhängende Waldfläche abgeholzt. 2 Hektar gepflanzt. Rehe, Wildschweine , Fledermauskolonien ? Werden unsere Wälder parzelliert?

Nein! Dafür stehe ich nicht! Ist das die CO2-Bilanz des GRÜNEN Umweltminister Vogel?

Schreibt mich an: kathi.muxel@afd-fraktion.brandenburg.de!

Eure Kathi Muxel!

 

 

 

 

Kathi Muxel, MdL Brandenburg
Veilchenweg 7
D-15537 Grünheide
Tel. 0049-176-37578522

STIMMEN AUS DEM LANDKREIS Kommentar zum MOZ Artikel “ AfD will Vorsitz im Ausschuss zur Geheimdienst-Kontrolle

Märkische Oderzeitung:   Debatte im Landtag
„AfD will Vorsitz im Ausschuss zur Geheimdienst-Kontrolle“

 

so hieß es noch im Februar 2020 in einem Beitrag von Ulrich Thiessen

( 24.02.2020, 11:25 Uhr – Aktualisiert 24.02.2020, 17:00 auf MOZ Online )

Heute, am 14

.05.2020, berichtete das Blatt in seinem Brandenburg-Teil darüber, dass die AfD einen Platz in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) beanspruche, der ihr auch zustehe, aber die Parlamentarier müssten nicht die jeweils vorgeschlagenen Kandidaten wählen. Das mag rechtlich richtig sein. Der Bürger „draußen“ darf sich dennoch fragen, was bedeutet es, wenn ein Recht durch ergänzende Verfahren gleich wieder ausgehebelt wird?

Nachdem die AfD-Fraktion zunächst Herrn Steffen Kubitzki aus dem Landkreis Spree-Neiße aufstellte und dieser im Gremium nicht gewählt wurde, kam auch die Landtagsabgeordnete Kathi Muxel, Direktabgeordnete aus Oder-Spree als Vorschlag für die Mitgliedschaft in der PKK. Bei ihr nahm man Anstoß daran, dass sie einmal in einer Äußerung via Twitter oder Mail den Verfassungsschutz mit der „Stasi“ verglich. – Dieser Vergleich dürfte eher nicht der eigentliche Grund der Ablehnung sein, egal was behauptet wird!  Vielmehr wollen die Parteien jenseits der AfD auf keinen Fall zulassen, dass ein Vertreter der „Alternative für Deutschland“ den einseitigen „Kampf gegen  Rechts“, auch

 durch den Verfassungsschutz, hinterfragt und dieselbe Härte gegen „Links“ einfordert! Das kann und darf nicht sein im Verständnis der selbsternannten „einzig wahren  Demokraten“.

STIMMEN AUS DEM LANDKREIS

Not kennt keinen „Lock-Down“
Haben auch Sie angesichts des herrlichen Wetters der letzten Woche und nach der Lockerung der Corona-Maßnahmen einen Ausflug in die Umgebung gemacht ?
Ich tat dies vergangenen Sonnabend, 9. Mai. Die Suche nach einem hübschen Zielort führte mich gegen 11 Uhr zuerst in das beschauliche Städtchen Friedland bei Beeskow. Der großzügige Parkplatz neben der Ortskirche und die landestypische Bebauung luden geradezu ein, hier sich einmal umzusehen. Herrlich, dachte ich, als eine freundliche Dame auf mich zu kam und höflich fragte, ob ich einen Tipp geben könne. Sie suchte nach einem öffentlichen „stillen Örtchen“. – Kein Problem, sagte ich. „Da drüben“ sei ein kleines hübsches Cafe in der Bäckerei, erinnerte ich mich. „Da kann man sicher…“ Aber leider! Die freundlichen Bäckersleut` mussten sowohl die Sitzplätze des Cafes als auch die dazugehörigen Toiletten für Besucher sperren. Was nun? Aber da gibt es ja noch ein größeres Hotel, gleich um die Ecke! Also nix wie hin, aber „Denkste“! Gaststätten zu, heißt auch, Hotels (weitgehend) bis auf Geschäftsreisende zu!
Da half nur noch mit dem Auto die Natur außerhalb des Ortes aufzusuchen. Was wird die Naturschutzbehörde dazu sagen, wenn sie das erfährt ?
Mal im Ernst:
Als die Autobahnraststätten wegen „Corona“ geschlossen wurden
, wussten auch Fernfahrer und die wenigen Privatreisenden unterwegs nicht mehr „wohin“, wenn man mal muss! Der Bundesverkehrsminister hat später reagiert. Denken Behörden eigentlich bei ihren Maßnahmen die Dinge bis zu Ende? Zweifel sind angebracht.
Wohin wendet sich der Brandenburger nun, wenn er mal in Not ist?

Erste Zeichen der Nach-Corona-Zeit

Erste Zeichen der Nach-Corona-Zeit

Während wir gespannt auf jede Pressekonferenz von Bund und Ländern warten, weil wir weitere Lockerungen im Alltagsleben herbei sehnen, wird ab jetzt auf die regionale Verantwortung der Bundesländer verwiesen. Noch am Abend des 05. Mai 2020 war von der Brandenburger Landesregierung nichts zu hören. Das RBB – Fernsehen bestätigte das. Man wolle die Videokonferenz aller Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 06. Mai abwarten, hieß es sinngemäß. Einzig die AfD . Fraktion im Landtag will die volle Aufhebung aller Einschränkungen, wurde ergänzt.
Ist es nun fehlender Mut zu eigenen Vorstellungen der Brandenburger Landesregierung oder was ist der Grund für dieses Zögern und Zaudern ?
Gleichwohl geht unser Leben täglich weiter. Wer inzwischen einen Frisörtermin „in der Tasche“ hat und dann noch schnell in die Kaufhalle ( Pardon, den „Supermarkt“ ! ) ging, hat vielleicht bemerkt, dass hier und da schleichend höhere Preise Einzug gehalten haben. Das begann damit, dass man früher die Eigenmarke eines Produktes bevorzugte, jetzt aber nur ein einziges Markenprodukt mit höherem Preis verfügbar ist. Schon erklärt man uns, dass Gemüse zum Teil um 30 % teurer geworden sei. weil spanische oder italienische Ware nicht ausreichend kommt.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, regionale Ware und Produkte sollen gefördert werden. Unsere Bauern brauchen das dringend. Aber:: der bisher teilweise ruinöse Wettbewerb und Preisdruck im Lebensmittelbereich durch die großen Händler hat dazu geführt, dass uns Verbrauchern völlig das Gefühl abhanden kam, was, welcher Artikel erzeugergerecht wert ist ?
Wir werden lernen müssen, dass das Leben deutlich teurer wird !
Es kommen, lange geplant, die steigenden Energiekosten hinzu, obwohl wir weniger Strom verbrauchen. Es sind, so melden Zeitungen, schon heute die höchsten Strompreise in Europa, vielleicht sogar weltweit ? Die Gebühren für die „Öffentlich – rechtlichen“ ( ARD + ZDF ) sollen 2021 von jetzt 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen.
Wer sollen wir das bezahlen von Kurzarbeitergeld oder als Langzeitarbeitsloser, denn „Kleinvieh macht auch Mist“, wie man sagt !
Die Summe macht`s.

Herzlichst Ihr Erhard Hellmer!